FSD: Bilger will EU-Zulassung, sonst deutscher Weg

FSD (Supervised) soll nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger zeitnah in der ganzen EU nutzbar werden. Der CDU-Politiker sagte am 6. Oktober bei einer Fachkonferenz von Tagesspiegel Background in Berlin laut dpa-AFX, er halte eine Verständigung auf EU-Ebene für sinnvoll. Gelinge diese nicht, müsse man laut heise darüber sprechen, „was man in Deutschland tun könne“.

Ist Tesla FSD in Deutschland erlaubt? Weiterhin nein. Bilger hat ein politisches Signal gesetzt. Eine Freigabe hat er damit nicht erteilt. Ein Datum nennt die dpa-Meldung nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bisher weder Ja gesagt noch sich für einen nationalen Weg entschieden.

Was Bilger zu FSD gesagt hat

Bei der Zulassung des Tesla-Systems seien viele technische Dinge zu klären, aber auch Fragen der Haftung, sagte Bilger laut dpa-AFX. Für ihn stehe im Mittelpunkt, Innovation zu ermöglichen. Er verwies auf Chancen für die Verkehrssicherheit und sagte, Deutschland habe beim autonomen Fahren eine Vorreiterrolle.

Klar ist der Gegenstand: FSD (Supervised) ist ein Fahrerassistenzsystem. Es ermöglicht kein autonomes Fahren. Wer es nutzt, bleibt verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können.

Am Nachmittag hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) nachgelegt. In einer Mitteilung vom 6. Oktober nennt es den Namen „FSD“ „etwas irreführend“. Das System unterstütze beim Beschleunigen und Bremsen, außerdem beim Lenken. Die ganze Fahraufgabe übernehme es nicht. Tesla hat laut BMV angeboten, das System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen.

Zu den technischen Fragen und zur Haftung wird Bilger in der Mitteilung so zitiert: „Darüber habe ich mich im September mit Tesla ausgetauscht. Wir haben schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt.“

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Nationaler Weg: was Art. 39 Abs. 5 bedeuten würde

Grundlage ist die vorläufige Genehmigung, die die niederländische Zulassungsbehörde RDW am 10. April 2026 nach Art. 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt hat. Sie gilt zunächst nur in den Niederlanden. Beim nationalen Weg würde Deutschland diese Genehmigung für das eigene Land übernehmen, ohne auf eine Mehrheit in Brüssel zu warten, gelten würde sie dann aber nur hier. Rechtlich steht das in Art. 39 Abs. 5. Ein Staat, der so vorgeht, muss die RDW laut heise lediglich schriftlich informieren.

Das KBA prüft diese Möglichkeit bereits. Laut einem Bericht von insideTesla vom 12. September bestätigte die Behörde, dass sie beide Wege nach Art. 39 prüft, das Ausschussverfahren auf EU-Ebene und die vorläufige nationale Anerkennung. Eine Entscheidung oder einen Zeitplan gab es dazu nicht. Den Stand mit allen Zwischenschritten seit dem Sommer findest du unter FSD Deutschland.

Ein Haken bleibt. Lehnt die EU die Genehmigung später ab, wird sie laut Verordnung sechs Monate danach aufgehoben, schreibt heise. Was das für Funktionen hieße, die per Software-Update freigeschaltet wurden, ist offen.

Einer der technischen Streitpunkte ist inzwischen geklärt. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte hatte laut heise genannt, dass das System eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit veranlassen kann. Laut BMV haben sich Ministerium und Tesla im September darauf verständigt, dass das System das Tempolimit um höchstens zehn Prozent überschreiten darf. Rechnerisch wären das bei Tempo 50 höchstens 55 km/h. Deutschland will diesen Ansatz im EU-Verfahren laut BMV konstruktiv begleiten. Verantwortlich bleibt laut Ministerium zu 100 Prozent die Person am Steuer. Tesla verweist auf eigene Sicherheitszahlen, die keine Behörde unabhängig geprüft hat. Mehr dazu in Teslas offengelegte Sicherheitsdaten.

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FSD-Zulassung in der EU: Beratung ohne Votum

Für denselben Tag war in Brüssel die 119. Sitzung des Technischen Ausschusses Kraftfahrzeuge (TCMV) angesetzt. Laut Tagesordnungsentwurf der EU-Kommission stand zum niederländischen Antrag nach Art. 39 nur die Fortsetzung der Beratungen auf dem Plan, von 11:45 bis 12:10 Uhr. Eine Abstimmung war nicht vorgesehen. Die nächste Sitzung folgt laut Berichten im Dezember, frühestens dann wäre ein Votum möglich. Warum sich das Verfahren zieht, steht in unserem Beitrag zur TCMV-Verzögerung.

Für eine EU-weite Zulassung braucht es im Ausschuss mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen 65 % der EU-Bevölkerung stellen. Laut FSD-EU-Tracker (Abruf 06.10.2026) haben 8 von 27 EU-Staaten FSD (Supervised) national freigegeben, zusammen rund 12,6 % der EU-Bevölkerung. Das sind die Niederlande, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien, Tschechien und seit Ende September Kroatien. Deutschland allein steht laut Tracker für 18,6 %.

An diesen Zahlen ändert Bilgers Aussage nichts. Sie ist weder eine Freigabe in Deutschland noch eine Behördenentscheidung. Auffällig ist die Gewichtung: Auf der Konferenz nannte der Minister laut dpa-AFX auch einen deutschen Weg als Möglichkeit. In der schriftlichen Mitteilung seines Hauses unterstützt Deutschland eine zeitnahe Fortführung des europäischen Verfahrens. Den deutschen Weg erwähnt die Mitteilung nicht.

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Fazit

Bis zum 6. Oktober war der nationale Weg eine Prüfoption im KBA. Jetzt hat ihn der zuständige Minister selbst als Rückfallposition benannt, auch wenn sein Ministerium schriftlich klar auf Brüssel setzt. Das verschiebt den Blick auf den Dezember. Bleibt das Votum in Brüssel dann wieder aus, wird sich Berlin an der eigenen Ankündigung messen lassen müssen. Wer beim autonomen Fahren eine Vorreiterrolle beansprucht, wird gefragt werden, was aus den Gesprächen über einen deutschen Weg geworden ist. Eine Zusage für FSD (Supervised) hierzulande steckt darin nicht.

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Quellen

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