TAD (FSD): RDW genehmigt Änderungen, Tempo-Toleranz max. 10 Prozent und was das für Deutschland heißt

Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat am 3. November 2026 Änderungen an Teslas Fahrerassistenzsystem genehmigt. Es heißt jetzt Tesla Assisted Driving, kurz TAD (FSD). Die Tempo-Toleranz sinkt von bisher 50 auf höchstens 10 Prozent und steht bei jedem Start auf 0 Prozent. In Deutschland ist TAD (FSD) damit noch nicht freigegeben.

Was die RDW bei TAD (FSD) genehmigt hat

Tesla hat die RDW gebeten, mehrere kleine Änderungen am System zu prüfen. Die Behörde hat sie in die bestehende Typgenehmigung übernommen. Diese Genehmigung bleibt gültig, mit denselben Bedingungen und für denselben Einsatz. Sie muss nicht angepasst oder erweitert werden.

Die RDW hat geprüft, wie Tesla die Änderungen umsetzt und wie sich das System dabei verhält. Dabei fand sie keine nachteiligen oder unbeabsichtigten Effekte auf die Funktion des Systems oder auf das Fahrverhalten des Autos. Die Umsetzung im Fahrzeug übernimmt Tesla selbst.

Neuer Name, gleiche Funktion

Der Name Tesla Assisted Driving, kurz TAD (FSD), erscheint laut RDW auf dem Display im Auto, im Handbuch und in allen weiteren Informationen für den Fahrer. Zuvor lief das System in Europa unter dem Namen Full Self-Driving Supervised. An der Funktion ändert die Umbenennung nichts. TAD (FSD) bleibt ein Fahrerassistenzsystem, das dich bei der Fahraufgabe unterstützt, und du bleibst selbst für das Fahren verantwortlich.

Laut TAD Tracker Europe nutzt Tesla den neuen Namen in Europa schon seit dem 9. Oktober 2026. Die RDW hat die Umbenennung jetzt in ihre Prüfung einbezogen.

TAD (FSD) und die Tempo-Toleranz: von bisher 50 auf höchstens 10 Prozent

Beim Fahren mit TAD (FSD) stellst du eine Geschwindigkeitsmarge ein. Sie gibt in Prozent an, wie weit das System von der geltenden Höchstgeschwindigkeit abweichen darf, wenn Sicherheit und Verkehrsfluss es erfordern. Bisher lag diese Marge bei bis zu 50 Prozent. Jetzt sind es höchstens 10 Prozent.

Ein Rechenbeispiel: Bei Tempo 50 wären bisher bis zu 75 km/h möglich. Mit der neuen Grenze sind es höchstens 55 km/h.

Beim Start des Autos steht die Marge immer auf 0 Prozent, also ohne Abweichung vom Limit. Weitere Funktionen, die mit der Geschwindigkeit zu tun haben, sind dann standardmäßig ausgeschaltet.

Welche Autos das Update bekommen

Die Änderungen gelten für Tesla-Modelle mit TAD (FSD) und der Hardware-Version 4.0 oder neuer. Wie jedes Software-Update kommt auch dieses per OTA, also Over the Air, direkt über Tesla. Einen Starttermin für die Verteilung nennt die RDW nicht.

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Das BMV hatte genau diese Punkte beschrieben

Das Bundesverkehrsministerium hat am 6. Oktober 2026 den Stand der Gespräche mit Tesla veröffentlicht. Demnach haben sich das Ministerium und Tesla im September darauf verständigt, dass das System das Tempolimit um höchstens zehn Prozent überschreiten darf. Außerdem hat Tesla laut BMV angeboten, das System in Tesla Assisted Driving umzubenennen. Beides steckt jetzt in der Genehmigung der RDW.

Das Ministerium betont in derselben Mitteilung, dass die fahrende Person zu 100 Prozent verantwortlich bleibt. Was Verkehrsminister Steffen Bilger am 6. Oktober sonst gesagt hat, erklärt der Beitrag Bilgers Aussagen zur EU-Zulassung von TAD (FSD).

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Was für TAD (FSD) in Deutschland offen bleibt

Eine Freigabe in Deutschland gibt es nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, hat bisher nicht zugestimmt und keinen Zeitplan genannt. Den Stand der Prüfung seit dem Sommer fasst der Beitrag TAD (FSD) in Deutschland: Stand der Prüfung zusammen.

Die EU-weite Entscheidung läuft im Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge, kurz TCMV. Die RDW macht dazu keine inhaltlichen Angaben, weil die Gespräche dort vertraulich sind. Für eine EU-weite Genehmigung braucht es mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen. Laut TAD Tracker Europe gilt die Genehmigung bisher in 10 Staaten, die Niederlande eingeschlossen, mit zusammen 14,3 Prozent der Bevölkerung (Stand KW44).

Die RDW hat die neun Staaten informiert, die die Genehmigung bereits übernommen haben, darunter das Nachbarland Tschechien. Zuletzt kam am 26. Oktober Lettland dazu. Mit den Niederlanden gilt die Genehmigung damit in zehn Ländern.

Der TCMV tagt im Dezember wieder. Ob dort überhaupt abgestimmt wird, ist laut der norwegischen Straßenbehörde noch offen. Warum sich die Entscheidung zieht, beschreibt der Beitrag Warum die Abstimmung in Brüssel auf sich warten lässt.

Die Timeline bis zur Entscheidung

  • September 2026: Das BMV und Tesla verständigen sich auf höchstens zehn Prozent Tempo-Überschreitung.
  • 06.10.2026: Das BMV veröffentlicht den Stand der Gespräche.
  • 26.10.2026: Lettland erkennt die RDW-Genehmigung an, sie gilt jetzt in zehn Ländern.
  • 03.11.2026: Die RDW genehmigt die Änderungen an TAD (FSD).
  • Dezember 2026: Der TCMV tagt wieder. Ob abgestimmt wird, ist offen.

Was das für dich als Halter in Deutschland heißt

Nutzbar ist TAD (FSD) in Deutschland weiterhin nicht. Die Grenze für die Tempo-Überschreitung steht mit der Genehmigung der RDW fest. Die Entscheidung des KBA und die Abstimmung im TCMV stehen noch aus.

Wer einen Neuwagen bestellt und TAD (FSD) später nutzen will, achtet auf die Hardware-Version. Die Änderungen der RDW gelten für Fahrzeuge mit Hardware 4.0 oder neuer.

Fazit: TAD (FSD) hat eine neue Tempo-Grenze, Deutschland wartet weiter

Die RDW hat die Änderungen an TAD (FSD) genehmigt. Das System bekommt einen neuen Namen und eine Tempo-Toleranz von höchstens 10 Prozent, die bei jedem Start auf 0 Prozent steht. In Deutschland entscheiden jetzt das KBA und der TCMV im Dezember.

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